Schlagwort: Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

  • Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

    Der Bundesrat hat am 18.10.2024 dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) zugestimmt, mit dem u. a. Aufbewahrungsfristen verkürzt und umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert werden. Das  BEG IV bündelt eine Reihe von Einzelmaßnahmen, die sich folgenden Schwerpunkten zuordnen lassen: Wir zeigen Ihnen die unserer Meinung nach relevantesten Änderungen auf Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege im Steuer- und Handelsrecht Nach bislang…