Das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf (10 K 245/22 E vom 08.04.2025) verdeutlicht einen wichtigen steuerlichen Aspekt bei Immobilienübertragungen innerhalb der Familie: Nicht jede familieninterne Übertragung ist automatisch steuerfrei. Entscheidend ist, ob es sich um einen nichtsteuerbaren Erbfall, eine Schenkung, oder um ein privates Veräußerungsgeschäft handelt.
Wesentliche Punkte des Falls:
- Die Klägerin kaufte von ihrer demenzkranken Mutter ein Grundstück für 52.000 €, welches sie zwei Jahre später für 160.000 € verkaufte.
- Sie übernahm Pflegekosten der Mutter und argumentierte, der Kauf habe der Versorgung der Mutter gedient – also sei die Transaktion eher einem Erbfall mit Versorgungscharakter gleichzustellen.
- Alternativ sah sie den Erwerb als gemischte Schenkung (zum Teil unentgeltlich, also steuerfrei) – insbesondere angesichts des niedrigen Kaufpreises im Vergleich zum tatsächlichen Verkehrswert.
Entscheidung des Gerichts:
Das Finanzgericht Düsseldorf sah das anders:
- Versorgungscharakter: Nicht nachgewiesen. Es gab keine verbindliche Vereinbarung, die eine Gegenleistung in Form von Versorgung klar festhielt.
- Gemischte Schenkung: Ebenfalls abgelehnt. Es lagen keine Anhaltspunkte für eine subjektiv gewollte (teilweise) unentgeltliche Zuwendung vor.
- Damit gilt der Vorgang als privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG, da der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren nach Erwerb erfolgte.
- Folge: Der Veräußerungsgewinn ist einkommensteuerpflichtig.
Fazit und Praxis-Hinweis:
Vorsicht bei Immobilienübertragungen innerhalb der Familie!
Ohne klar dokumentierte Versorgungsvereinbarungen oder eine rechtlich saubere Schenkungsstruktur kann das Finanzamt einen steuerpflichtigen Verkauf unterstellen – mit zum Teil erheblichen finanziellen Folgen.
🔹 Bei pflegebedingten Regelungen sollten unbedingt vertragliche Vereinbarungen getroffen werden (z. B. Wohnrecht, Pflegeverpflichtung, Versorgungsklauseln).
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von TrustIndex. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen