Unternehmen


Steuerberatung für Unternehmer

Als Steuerberater liegt uns neben der klassischen Steuerberatung die ergebnisorientierte betriebswirtschaftliche Betreuung unserer Mandanten besonders am Herzen. In der heutigen Zeit ist eine reine Betrachtung der letzten Veranlagungszeiträume oder Monatsabschlüsse nicht mehr ausreichend, wenn man, bedingt durch äußere Einflüsse, sehr kurzfristige und ebenso langfristige Entscheidungen treffen muss.

Unseren aktuellen Beratungsschwerpunkt setzen wir bei start-up Unternehmen, Neugründungen, Einzelunternehmern und Freiberuflern sowie der Betreuung von Kapitalgesellschaften.

Ziel ist hierbei die Entwicklung der Unternehmen zu begleiten und durch gezielte Anreize den Unternehmenserfolg zu fördern.

Die Zusammenarbeit? Digital. Wir setzen auf digitale Prozesse. Einen kleinen Einblick finden Sie hier.

Sie wollen ein Unternehmen gründen oder die Selbständigkeit beginnen? Kommen Sie gerne mit uns ins Gespräch. Gerade in den ersten Wochen werden Sie mit Fragestellung konfrontiert sein, bei denen ein Austausch einen langfristigen Mehrwert bringt.

Mehr dazu können Sie in unseren Leistungen unter „Neugründungen“ erfahren.

Sie führen ein bestehendes Unternehmen?

Das können wir für Sie tun…
  • Einrichtung Ihrer Buchhaltung
  • Beratung zu umsatzsteuerlich korrekter Rechnungstellung
  • BWA, Ergebnisvergleiche mit dem Vorjahr und Soll-Ist Vergleiche
  • Umsatzsteueranmeldungen
  • Offene-Posten-Buchführung
  • Anlagenbuchführung für Ihr Betriebsvermögen
  • Beratung zu umsatzsteuerlichen Fragestellungen
  • Lohnbuchhaltung
  • Und vieles mehr…
Steuererklärung
  • Körperschaftsteuererklärung
  • Gewerbesteuererklärung 
  • Umsatzsteuererklärung
  • Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung
Steuerliche Beratung
  • Steuergestaltung & Steuerplanung
  • Rechtsbehelfsverfahren
  • Steuerliche Außenprüfungen
  • Verbindliche Auskünfte
Finanzbuchführung
  • Umsatzsteuervoranmeldung und sonstige Meldungen
  • Anlagenbuchhaltung
  • Betriebswirtschaftliche Auswertungen 
  • Controlling Report
Lohn- und Gehaltsabrechnung
  • Lohnabrechnung für Mini- und Midijobber sowie Angestellten
Jahresabschluss und Gewinnermittlung
  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang und Lagebericht
  • Einnahmenüberschussrechnung 
Betriebswirtschaftliche Beratung
  • Allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung
  • Beratung bei der Rechtsformwahl
  • Businessplanerstellung
  • BWA, Ergebnisvergleiche mit Vorjahren, Soll-Ist Vergleiche
Tax Compliance

In den letzten Jahren hat das Thema Compliance im Bereich der Steuern immer mehr an Bedeutung gewonnen. Der Fall eines bekannten deutschen Fußballmanagers hat viel Bewegung in die Thematik gebracht. Nicht zuletzt durch die Veröffentlichung eines Anwendungserlass zu § 153 hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit des „Indizienbeweis“ beim Vorliegen eines Steuer-IKS (Internes Kontrollsystem) in das Steuerrecht eingeführt. Damit ist gemeint, dass bei Vorliegen eines funktionierenden innerbetrieblichen Kontrollsystems für Steuern bei einem erkannten Fehler indizielle Wirkung gegen das Vorliegen von Vorsatz oder Leichtfertigkeit entfalten. Das Steuer-IKS sollte immer angemessen sein und sich an der Größe ihres Unternehmens orientieren. Dies gilt übrigens auch wenn das Thema Steuern vollständig ausgelagert sein sollte. Ich biete Ihnen

  • Ist Aufnahme ihres bestehenden Kontrollsystems
  • Erweiterung und Einführung eines internen Kontrollsystems für Steuern

Wir betreuen folgende Mandant*innengruppen

Bei uns bekommen Sie mehr als nur Buchungssätze:

Hervorragende Beratung und transparente Preise.