Honorar


Honorar – und welche Gebühren fallen an?

Viele Leute rufen bei uns an und fragen uns, wie teuer denn die Erstellung beispielsweise einer Steuererklärung wäre. Leider können wir die Frage so einfach nicht beantworten.

Nicht, um Sie im Unklaren über mögliche Kosten zu halten, sondern weil uns zu viele Informationen fehlen, um eine fundierte Aussage zu treffen. Wir versuchen dennoch vorab eine möglichst genaue Abschätzung der Gebühren zu geben. Auch wenn gelegentlich die Erwartungshaltung besteht, dass wir nur bei Erstattungen vergütet werden, ist dies nicht der Fall.

Honorar

Wir bieten ein kostenloses Kennenlerngespräch. Beim Kennenlerngespräch werden all die Informationen eingeholt, um den Umfang unserer Beratungsleistung abschätzen zu können.

Wie sich unsere Gebühren zusammensetzen, möchten wir Ihnen im Folgenden näher erläutern und offen darlegen:

Wie und nach welcher Art und Weise wir abrechnen, richtet sich nach der StBVV (Steuerberatervergütungsverordnung). Hier sind klare Regeln getroffen, in welchem Rahmen wir als Steuerberater unsere Leistungen abrechnen dürfen.

Steuererklärungen und Jahresabschlüsse nach dem sogenannten Gegenstandswert abgerechnet, welcher sich nach der Höhe Ihrer Einnahmen und Kosten richtet. Dadurch ist sichergestellt, dass die erstellte Rechnung die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Mandant*innen berücksichtigt.

Laufende Buchhaltungen werden von uns mit Vorschüssen abgerechnet, welche sich nach dem Arbeitsaufwand richten. Laufend wird dann kontrolliert, ob die Vorschüsse noch angemessen gestaltet sind, und diese werden ggf. angepasst. Dadurch werden auch häufig vorkommende Schwankungen im Arbeitsaufwand fair und zeitnah umgesetzt. Direkte steuerliche Hilfestellungen, bei denen unser Fachwissen im Vordergrund steht, rechnen wir nach unserem Stundensatz ab oder wir vereinbaren vorher eine Leistungspauschale.

fragen & antworten

Wir lieben unsere Arbeit zwar, aber auch wir müssen unsere Rechnungen bezahlen. Es steht also außer Frage, dass wir ein angemessenes Honorar für unsere Dienste verlangen müssen.

m folgenden Abschnitt haben wir die meist gestellten Fragen für Sie zusammen gestellt. Falls Sie dennoch Fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns! Denn Unklarheiten schafft man immer noch am besten persönlich aus dem Weg.

Die meisten Gebühren sind Rahmengebühren. Bei diesen wird ein sogenannter Gegenstandswert (zum Beispiel Einkommen oder Umsatz) vorgegeben und der Steuerberater muss die Gebühr innerhalb dieses bestimmten Rahmens (sogenannte Zehntelsätze) nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmen.

Dazu muss er den Umfang und die Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit und die Bedeutung der Angelegenheit berücksichtigen.

Einige Gebühren orientieren sich am Zeitaufwand. Hier wird nach Stundensätzen abgerechnet. Zusätzlich sind Auslagenentgelte und die Umsatzsteuer zu berechnen.

Die Bezeichnung “Honorar” statt Gebühren trifft es besser. Der Begriff stammt aus der Historie unseres Berufs und es gilt für uns immer noch die gesetzliche “Vergütungsverordnung für Steuerberater” (StBVV), die wir für viele Dienstleistungen anwenden müssen. Den aktuellen Text finden Sie hier: StBVV (externer Link)

Auf den ersten Blick erscheint die Verordnung sehr „technisch“. Der Vorteil ist jedoch, dass diese transparent ist und in Deutschland Gesetzescharakter geregelt ist.

Nein. Es gibt viele Leistungen, für die wir das Honorar nach Aufwand, meist nach Stundensätzen, berechnen. Dies sind vor allem Leistungen im Bereich der Lohnbuchhaltung, Unternehmensberatung und Existenzgründung. Einzelheiten erläutern wir gerne im Gespräch. 

Unser Honorar wird gemäß der Vergütungsverordnung für Steuerberater (StBVV) fällig, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendigt ist. Der Auftrag bei der Erstellung von Steuererklärungen ist mit Fertigstellung der Erklärung erledigt und nicht erst, wenn das Finanzamt den Bescheid schickt. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass auch wir nicht so lange warten möchten.

Dieses Gerücht hören auch wir immer wieder. Allerdings ist so eine „erfolgsabhängige“ Vergütung nicht gestattet, und die Höhe einer Erstattung sagt nichts über den Aufwand aus, der bei der Erstellung einer Einkommensteuererklärung erforderlich ist. Für die Erstellung von Steuererklärungen gilt uneingeschränkt die Vergütungsverordnung für Steuerberater (StBVV).

Natürlich werden Sie nicht für jedes kurze Telefonat oder Gespräch eine Honorarrechnung von uns erhalten. Allerdings sind wir erstens durch die StBVV dazu verpflichtet, steuerliche Beratung auch zu berechnen und möchten zweitens unser Honorar auch „aufwandsgerecht“ erwirtschaften.

Wenn wir für Sie diverse Dienstleistungen oder Beratung ohne Berechnung erbringen, müssten wir dies über höhere Honorare für alle unsere Mandanten querfinanzieren. Diese sogenannte „Mischkalkulation“ kennen Sie aus dem Handel. Wir finden nicht, dass diese Art der Preisgestaltung fair ist. Und sicherlich möchten auch Sie nicht, dass Sie für mehr bezahlen als Sie an Dienstleistungen in Anspruch genommen haben. Deshalb sind wir uns sicher, dass Sie Verständnis dafür haben, dass wir für individuelle Dienstleistungen auch ein individuelles Honorar erbitten. Dies kommt Ihnen ja auch wieder zugute, weil Sie insgesamt keine querfinanzierten Honorare bezahlen müssen.

JA, ganz eindeutig! Wir haben für uns beschlossen nicht jeden Preis anzubieten. Warum? Wir sind von unserer Leistung überzeugt und wollen für gute Beratung stehen. Diesen Standard erreichen wir durch kontinuierliche Fortbildung unseres hochqualifizierten Teams und Investitionen sind mit Kosten verbunden. Diese Investitionen kommen unseren Mandanten zu Gute und darauf sind wir stolz. Die Rückmeldungen unserer Mandanten geben uns hier geben uns hier die beste Bestätigung.

Wer sich aber nur am Preis orientiert, bekommt oftmals nicht das, was er erwartet und noch seltener das, was gut und richtig für ihn/sie ist. Eine weitere Weisheit ist, dass es gute Leistung dauerhaft nur zu marktgerechten Preisen gibt. Deshalb erlauben Sie die Rückfrage: Ist Ihnen mit „Billigberatung“ wirklich geholfen? Wir meinen „NEIN“ und wollen keine „Schlechtberatung“ für unsere Mandanten machen.

Insofern sind die von uns verrechneten Stundensätze zu erklären und liegen im Vergleich zu anderen Dienstleistern sogar noch im unteren Rahmen. Gleiches gilt auch für uns Steuerberater. Oftmals besteht ein Großteil unserer Leistung im aufmerksamen „Zuhören“ und der damit verbundenen Sachverhaltsklärung. Auch wenn dann unser Rat oder die Handlungsempfehlung nur wenig Zeit in Anspruch nimmt, so hat es uns doch gegebenenfalls Jahre an beruflicher Erfahrung „gekostet“, um das für Sie notwendige Wissen überhaupt zu erwerben.

Unsere Leistung muss Ihr Geld wert sein! Sollten Sie einmal das Gefühl haben, dass Honorar und Leistung nicht übereinstimmen, bitten wir Sie um Ihre Nachricht. Gerne erläutern wir die Hintergründe zu unserem Honorar, sind aber auch für konstruktive Kritik offen.

Wir betreuen folgende Mandant*innengruppen

Bei uns bekommen Sie mehr als nur Buchungssätze:

Hervorragende Beratung und transparente Preise.