Die Koalitionspartner CDU/CSU und SPD haben sich auf ein gemeinsames Paket zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie mit 57 Eckpunkten geeinigt (3. Juni 2020). Das vollständige Dokument finden Sie hier.
Die wichtigsten Maßnahmen umfassen
- Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland wird befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt.
- Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie steigen die Ausgaben in allen Sozialversicherungen. Um eine dadurch bedingte Steigerung der Lohnnebenkosten zu verhindern, werden wir im Rahmen einer „Sozialgarantie 2021“ die Sozialversicherungsbeiträge bei maximal 40% stabilisieren
- Stabilisierung der EEG-Umlage: ab 2021 soll zusätzlich zu den Einnahmen aus dem nationalen Brennstoffemissionshandel ein weiterer Zuschuss aus Haushaltsmitteln des Bundes zur schrittweisen verlässlichen Senkung der EEG-Umlage geleistet werden (im Jahr 2021 soll diese dann bei 6,5 ct/kwh, im Jahr 2022 bei 6,0 ct/kwh liegen)
- Die Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer wird verschoben auf den 26. des Folgemonats.
- Der steuerliche Verlustrücktrag wird – gesetzlich – für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 5 Mio. Euro bzw. 10 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) erweitert.
- Als steuerlicher Investitionsanreiz wird eine degressive Abschreibung für Abnutzung (AfA) mit dem Faktor 2,5 gegenüber der derzeit geltenden AfA und maximal 25% Prozent pro Jahr für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in den Steuerjahren 2020 und 2021 eingeführt.
- Optionsmodell zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften und die Anhebung des Ermäßigungsfaktors bei Einkünften aus Gewerbebetrieb auf das Vierfache des Gewerbesteuer-Messbetrags.
- attraktive Möglichkeit der Mitarbeiterbeteilung
- Entwurf für eine verlässliche Regelung für den Bezug von Kurzarbeitergeld ab dem 1.1.2021 bereits im September
- Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen
- Bei der Gewerbesteuer wird ein Freibetrag für die existierenden Hinzurechnungstatbestände auf 200.000 Euro erhöht
- einmaligen Kinderbonus von 300 Euro pro Kind für jedes kindergeldberechtigtes Kind
- befristet auf 2 Jahre wird der Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende von derzeit 1.908 Euro auf 4.000 Euro für die Jahre 2020