Familienentlastungsgesetzt vom 29.November 2018 besteht aus zwei Stufen in den Jahren 2019 sowie 2020
Der Grundfreibetrag § 32a EStG wird für 2019 um 168 Euro auf 9.168 Euro und für das Jahr 2020 um 240 Euro auf dann 9.408 Euro erhöht.
Das Kindergeld wird ab Juli 2019 um 10 Euro für jedes Kind erhöht (Für das erste und zweite Kind beträgt das Kindergeld ab Juli 2019 204 Euro und ab dem dritten Kind 235 Euro).
Kindergeld/Monat | 2018 | Anhebung um | ab Juli 2019 |
1. Kind und 2. Kind | 194 € | 10 € | 204 € |
3. Kind | 200 € | 10 € | 210 € |
4. Kind und jedes weitere Kind | 225 € | 10 € | 235 € |
Kinderfreibetrag steigt für das Jahr 2019 auf 2.490 Euro je Elternteil bzw. auf 2.586 Euro je Elternteil für das Veranlagungszeitraum 2020. Der Betreuungsfreibetrag bleibt unverändert.
2018 | Anhebung um | 2019 | |
Grundfreibetrag | 9.000 € | 168 € | 9.168 € |
Kinderfreibetrag | 7.428 € | 192 € | 7.620 € |
Unterhaltshöchstbetrag | 9.000 € | 168 € | 9.168 € |
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