Seit dem 1. Januar 2020 ist das Gesetz zur steuerlichen Forschungsförderung in Kraft. Damit wird die Attraktivität des Forschungs- und Innovationsstandorts
Deutschland erhöht. Geschätzt wird, dass die Forschungszulage für die Jahre 2021–2024 in Höhe von 5,6 Mrd. Euro in Anspruch genommen wird.
Wer, was und wie gefördert wird liest sich auf schlanken fünf Seiten des bgbl.de
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