Jahressteuergesetz 2020


+++Update+++

Der Bundestag hat am 16.12.2020 das Jahressteuergesetz 2020 verabschiedet. Der Bundesrat hat am 18.12.2020 zugestimmt. 

Änderungen sieht der Bundesrat in folgenden Bereichen:

  • Einführung einer Homeoffice-Pauschale (§ 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 4 EStG) von 5 Euro pro Tag (maximal 600 Euro). Die Pauschale wird nicht zusätzlich zu der Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro gewährt
  • Fristverlängerung für Corona-Sonderzahlung bis zum 30.06.2021 (§ 3 Nr. 11a EStG)
  • Anhebung der monatlichen Freigrenze für Sachbezüge von 44 Euro auf 50 Euro (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG)
  • Stärkung des Ehrenamts – die Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 Satz 1 EStG) soll auf 3.000 Euro steigen, die Ehrenamtspauschale (§ 3 Nr. 26a Satz 1 EStG) auf 840 EUR
  • Verlängerung der Steuerfreiheit der Kurzarbeitergeld-Zuschüsse bis 31.12.2021 (§ 3 Nr. 28a EStG)
  • Berücksichtigung von Aufwendungen bei der verbilligten Wohnraumvermietung. Die Grenze wird auf 50% herabgesetzt (§ 21 Abs. 2 Satz 1 EStG)
  • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird entfristet
  • Verlängerung der Strafverfolgungsverjährung: Für die Fälle mit besonders schweren Steuerhinterziehung wird die Verjährungsfrist in § 376 Abs 1 AO von 10 auf 15 Jahre erhöht
  • Änderungen in der Umsatzsteuer: 
  • Bei Preisnachlässen und Preiserstattungen eines Unternehmers in einer Leistungskette an einen in dieser Leistungskette nicht unmittelbar nachfolgenden Abnehmer liegt nach § 17 Abs. 1 Satz 5 eine Minderung der Bemessungsgrundlage nur vor, wenn der Leistungsbezug dieses Abnehmers im Rahmen der Leistungskette im Inland steuerpflichtig ist.
  • Die Umsetzung des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets erfolgt ab dem 1.7.2021 (Hierzu werde ich einen eigenen Artikel verfassen).

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