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Viertes Bürokratieentlastungsgesetz
Der Bundesrat hat am 18.10.2024 dem Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) zugestimmt, mit dem u. a. Aufbewahrungsfristen verkürzt und umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert werden. Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) ist am 1. Januar 2025 größtenteils in Kraft getreten. Es enthält zahlreiche Maßnahmen zur Bürokratie‑ und Digitalisierungserleichterung, insbesondere für Unternehmen, Selbstständige und Bürger. Das BEG IV bündelt eine Reihe von Einzelmaßnahmen,…