Mindestlohn ab 01.01.2026 & Sozialversicherungsfristen 2026

Mindestlohn 2026

Zum Jahreswechsel 2025/2026 treten wieder wichtige arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Änderungen in Kraft.

Mindestlohn –Mindestlohn ab 01.01.2026

Der gesetzliche Mindestlohn stellt sich aktuell wie folgt dar:

  • Mindestlohn bis 31.12.2025: 12,82 EUR brutto je Zeitstunde
  • Neuer Mindestlohn ab 01.01.2026: 13,90 EUR brutto je Zeitstunde

Bitte prüfen Sie insbesondere:

  • bestehende Arbeitsverträge,
  • laufende Lohnabrechnungen,
  • Minijob-Entgelte sowie
  • mögliche Auswirkungen auf Ihre Personalkosten.

Erhöhung der Minijob-Grenze ab 01.01.2026

Durch die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns steigt ab dem 01.01.2026 auch die monatliche Minijob-Grenze.

  • Neue Minijob-Grenze ab 01.01.2026: 603 EUR monatlich

Die Minijob-Grenze ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt (10 Wochenstunden × Mindestlohn). Bitte prüfen Sie bestehende geringfügige Beschäftigungsverhältnisse dahingehend, ob Anpassungen der Arbeitszeit oder des Entgelts erforderlich sind.

Sozialversicherungsfristen 2026 (monatlich)

Die Sozialversicherungsbeiträge sind jeweils am drittletzten Bankarbeitstag eines Monats fällig. Der Beitragsnachweis muss spätestens zwei Arbeitstage zuvor elektronisch bei der Einzugsstelle vorliegen.

Monat 2026Beitragsnachweis spätestensFälligkeit SV-Beiträge
Januar26.01.202628.01.2026
Februar23.02.202625.02.2026
März25.03.202627.03.2026
April24.04.202628.04.2026
Mai22.05.202627.05.2026
Juni24.06.202626.06.2026
Juli27.07.202629.07.2026
August25.08.202627.08.2026
September24.09.202628.09.2026
Oktober26.10.202628.10.2026
November24.11.202626.11.2026
Dezember22.12.202628.12.2026

Hinweis: Regionale Feiertage können Einfluss auf die tatsächlichen Bankarbeitstage haben. Diese werden von uns im Rahmen Ihrer laufenden Betreuung berücksichtigt.

Unser Service für Sie

Als Ihre Steuerberatungskanzlei stellen wir sicher, dass gesetzliche Änderungen korrekt umgesetzt und Fristen zuverlässig eingehalten werden. Bei Fragen zur Mindestlohnerhöhung oder zu individuellen Auswirkungen auf Ihr Unternehmen sprechen Sie uns gerne an.