Bewirtungskosten


Bei der Bewirtung von Geschäftspartnern sind die Kosten zu 70% als Betriebsausgaben absetzbar. Die in der Rechnung enthaltene Umsatzsteuer kann zu 100% abgesetzt werden. Auch Nebenkosten wie Trinkgelder oder Garderobengebühren sind absetzbar. Weisen Sie die Kosten durch Ergänzungen des Personals auf der Rechnung oder einen Eigenbeleg nach, greift ebenfalls die 70%-Regelung. Bewirtungskosten selbst können nicht durch einen Eigenbeleg nachgewiesen werden – hier ist immer ein Bewirtungsbeleg des Restaurants oder der Gaststätte erforderlich. Ab einem Rechnungsbetrag von 250 Euro Brutto ist eine ordnungsgemäße Rechnung (Mit Rechnungsnummer!) erforderlich, ein Bewirtungsbeleg reicht in der Regel dann nicht mehr aus.

Belege für Bewirtungskosten müssen folgende Angaben enthalten:

Erforderlich ist eine genaue Angabe. Um Ärger zu vermeiden, sollte der Name des Restaurants maschinell auf die Rechnung gedruckt werden – gestempelte Adressen werden oft nicht akzeptiert

Das Datum der Bewirtung sollte ebenfalls Bestandteil der ausgedruckten Rechnung sein und nicht nachträglich aufgedruckt oder per Hand eingefügt werden

Auf dem Beleg müssen alle Teilnehmer der Bewirtung inklusive des Gastgebers aufgeführt werden. Bei Rechnungen über 250 Euro Brutto verlangen die Finanzämter, dass der Gastgeber als Rechnungsempfänger separat auf der Rechnung mit Adresse angegeben wird

Der Anlass der Bewirtung muss konkret auf der Rechnung angegeben werden. Je höher der Rechnungsbetrag, umso genauer sollten Sie sich fassen, damit das Finanzamt die Kosten nicht mit der Begründung streicht, es fehle der betriebliche Anlass der Bewirtung

Jedes Gericht und jedes Getränk muss auf dem Bewirtungsbeleg einzeln aufgeführt sein. Bei Rechnungen ab 250 Euro Brutto müssen zudem die Umsatzsteuersätze angegeben und die konkreten Summen berechnet sein – und das Restaurant muss seine Steuernummer oder Umsatzsteueridentifikationsnummer auf der Rechnung ausweisen

Der Bewirtungsbeleg muss vom Bewirtenden unterschrieben werden

Unterstützen kann ich Sie hier auch der Bewirtungskostennachweis.

Beachten Sie auch bitte unseren Beitrag zu den beliebten Betriebsveranstaltungen.

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