Elektronische Rechnung


Mit dem Wachstumschancengesetz werden die Regelungen zur Einführung der elektronischen Rechnung (eRechnung) für inländische B2B-Umsätze im Umsatzsteuergesetz verankert. Was in vielen Ländern Europas schon längst Einzug erhalten hat, wird in Deutschland „jetzt“ angestoßen. Wie der DSTV in einer Mitteilung v. 9.10.2023 berichtet, hat das BMF bereits vor Abschluss des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren erste Hinweise dazu verlautbaren lassen, ob die bereits bekannten Formate XRechnung und ZUGFeRD die Anforderungen an eine eRechnung erfüllen. Das BMF habe bereits Anfang Oktober erste Hinweise zur geplanten Einführung der eRechnung für inländische B2B-Umsätze gegeben.

Definition der e-Rechnung

Nach aktuellem Sachstand soll eine eRechnung eine Rechnung sein, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht. Sie muss der europäischen Norm für die elektronische Rechnungsstellung und der Liste der entsprechenden Syntaxen gemäß der Richtlinie 2015/55/EU vom 16.4.2014 entsprechen (§ 14 Abs. 1 Satz 3 f. UStG-E).

Zulässigkeit von XRechnung und ZUGFerRD

Wie der DStV ausführt, haben das BMF und die obersten Finanzbehörden der Länder frühzeitig die Frage erörtert, ob ein hybrides Format die geplanten gesetzlichen Anforderungen erfüllen wird. Sie seien zu dem Ergebnis gekommen, dass insbesondere sowohl eine Rechnung nach dem bekannten XStandard als auch nach dem ZUGFeRD-Format ab Version 2.0.1 grundsätzlich eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format darstellt, die den geplanten Anforderungen entspricht.

Mögliches Anpassungserfordernis bei EDI-Verfahren

Das BMF äußert sich ferner auch zum Einsatz von EDI-Verfahren. Demnach würde nach BMF-Angaben aktuell an einer Lösung gearbeitet, die die Weiternutzung der EDI-Verfahren auch unter dem künftigen Rechtsrahmen so weit wie möglich sicherstellen soll. Wir begrüßen die Aufnahme des EDI-Verfahren in die Diskussion, weil wir hier selbst ein hohes Potenzial an Digitalisierung sehen.

Anwendungszeitpunkt

Der Regierungsentwurf sehe zwar für die Pflicht zum Ausstellen einer elektronischen Rechnung eine gestaffelte Übergangsregelung vor. Vorsorglich weise das BMF darauf hin, dass nach aktuellem Zeitplan jedoch alle Unternehmer voraussichtlich ab dem 1.1.2025 verpflichtet sein werden, elektronische Rechnungen entgegennehmen zu können.

Entwurf des BMF-Schreibens zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung

Bereits heute sind E-Rechnung bzw. XRechnung bei öffentlichen Auftraggebern verpflichtend. Der Prozess soll Ihnen lediglich einen Vorgeschmack geben wie der neue Prozess für alle Unternehme aussehen könnte:

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