Fristverlängerung für die Grundsteuer-Feststellungserklärung


Die Abgabefrist für die Grundsteuer-Feststellungserklärung wird bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert werden. Das haben die Finanzminister der Länder am 13.10.2022 entschieden.

Sie suchen Unterstützung bei der Bearbeitung Ihrer Grundsteuer? Kontaktieren Sie uns sehr gerne, wir freuen uns auf Ihre Nachricht.

Weitere Informationen in unserem Themenbereich zur Grundsteuerreform.