Unterhaltszahlungen an Personen im Ausland


Welche Unterlagen müssen vorliegen?

  1. Eine Anlage Unterhalt für jeden unterstützten Haushalt
  2. Eine Unterhaltserklärung für jede unterstützte Person
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Unterhaltsempfänger unterschrieben
    • von der Heimatbehörde bestätigt
    • Die behördlichen Bestätigungen zu Verwandtschaftsverhältnis, Name, Geburtsdatum und -ort, berufliche Tätigkeit, Anschrift, Familienstand und Anzahl der Haushaltsmitglieder können auch auf anderen Dokumenten erbracht werden.
    • Formulare finden Sie hier
  3. Nachweise zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der unterstützten Person (z.B. Steuer-, Rentenbescheide, Verdienstbescheinigungen, Arbeitsamts- oder Sozialversicherungsbescheide)
  4. Nachweise zu Unterhaltszahlungen durch Post- und Bankbelege (Buchungsbestätigungen oder Kontoauszüge)
  5. Übersetzungen der Nachweise

Als Steuerberater in Düsseldorf sind wir Experte für Unterhaltszahlungen an Personen im Ausland. Kontaktieren Sie uns.

Müssen diese Unterlagen jedes Jahr von Neuem vorliegen?

Ja. Die vollständig ausgefüllte Unterhaltserklärung mit der Unterschrift des
Unterhaltsempfängers und den behördlichen Bestätigungen muss Ihnen für jedes Jahr der Unterstützung vorliegen. Die Anlage Unterhalt muss ebenfalls für jedes Jahr ausgefüllt werden.

Was kann ich tun, wenn mir keine Nachweise vorliegen?

Sind Zahlungsbelege oder andere Nachweise abhanden gekommen, müssen Sie Ersatzbelege beschaffen. Die Kosten hierfür können nicht berücksichtigt werden.

Muss bei der Unterstützung mehrerer Bedürftiger für jeden einzelnen
Unterhaltsempfänger eine separate Unterhaltserklärung vorliegen?

Ja. Die Unterhaltserklärung mit den entsprechenden behördlichen Bestätigungen muss für jede einzelne Person, die Sie unterstützen, vorliegen. Unterstützen Sie z.B. Ihre (Schwieger-) Eltern, ist für den Vater und die Mutter eine separate Unterhaltserklärung erforderlich.

Kann ich beim Besuch meines Ehegatten im Ausland Bargeld mitnehmen?

Beim Besuch Ihres im Ausland lebenden Ehegatten, der dort den Familienhaushalt
aufrechterhält, spricht man von einer Familienheimfahrt. Bei bis zu vier Familienheimfahrten im Kalenderjahr können Sie jeweils einen Nettomonatslohn mitnehmen. Beachten Sie aber, dass Sie die Familienheimfahrten einzeln nachweisen müssen durch die Vorlage von Fahrkarten, Tankquittungen, Grenzübertrittvermerke, Flugscheine, Visa, usw.

Kann ich jemandem das Geld zur Überbringung an den Empfänger mitgeben?

Nein. Der Geldtransfer durch eine Mittelsperson oder ein gewerbliches Unternehmen kann grundsätzlich nicht anerkannt werden.
Eine Ausnahme gilt nur, wenn es wegen der besonderen Situation im Ausland (z.B. Krisengebiet) keinen anderen Zahlungsweg gibt. In diesem Fall sind jedoch folgende Nachweise erforderlich:

  • Name und Anschrift der Mittelsperson
  • Herkunft des Geldes im Inland
  • Maximal zwei Wochen zwischen Abhebung und Übergabe des Geldbetrags
  • Fahrkarten, Tankquittungen, Grenzübertrittvermerke, Flugscheine, Visa, usw.
  • Empfängerbestätigung für jeden einzelnen Geldbetrag mit Name, Ihrer Anschrift und derjenigen der unterhaltenen Person, Ausstellungsdatum, Empfängerunterschrift, Ort und Zeitpunkt der Geldübergabe

Wieso können meine Unterhaltszahlungen nur bis zu einer bestimmten Höhe anerkannt werden?

Ihre Zahlungen sind zunächst auf den Höchstbetrag (2022: 9.744 Euro, 2023: 10.347) je unterstützter Person im Jahr begrenzt.
Darüber hinaus vermindert sich dieser Betrag, wenn die Lebenshaltungskosten in dem entsprechenden Land günstiger sind. Z.B. für die Türkei, Polen, Russland und Rumänien halbiert sich der Höchstbetrag, während er sich für Afghanistan und Marokko sogar auf ein Viertel reduziert.
Damit Ihnen für Ihren eigenen Lebensunterhalt genügend Geld verbleibt, kann noch einmal eine Reduzierung erfolgen (Opfergrenze).
Schließlich kann auch aus anderen Gründen (mehrere Unterhaltsverpflichtete, mehrere Unterhaltsempfänger, usw.) eine Reduzierung eintreten.

Wieso ist der Zeitpunkt der Zahlung so wichtig?

Unterhalt kann nur für die Zukunft gewährt werden. Deshalb muss die erste Zahlung im Januar erfolgen, wenn Sie den vollen Jahreshöchstbetrag (9.744 Euro im Jahr 2022) ausschöpfen wollen. Anderenfalls wird der Höchstbetrag auf die Anzahl der noch verbleibenden Monate im Jahr seit der ersten Überweisung begrenzt (z.B. Überweisung im Dezember: Höchstbetrag = 812 Euro, das sind 1/12 von 10.744 Euro).

Gehören die für den Geldtransfer oder die Übersetzungen anfallenden Gelder zu den Unterhaltsaufwendungen?

Nein. Diese Gelder können nicht als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Unterhaltszahlungen berücksichtigt werden.

Wir betreuen folgende Mandant*innengruppen

Bei uns bekommen Sie mehr als nur Buchungssätze:

Hervorragende Beratung und transparente Preise.